
„Arzneimittel sind eine Ware besonderer Art“
Nicht nur unser DAZ-Adventsrätsel macht es deutlich: Werbung für Arzneimittel war und ist allgegenwärtig. Doch nicht jede Anpreisung ist erlaubt. Es gibt besondere rechtliche Vorgaben für diese Werbung – und das schon seit geraumer Zeit, wie der Blick hinter das heutige Türchen zeigt.





































































































